So sparen Sie mit dem Bonusheft
Das gute, alte "Bonusheft" ist nicht etwa ein Relikt
aus früheren Zeiten. Seit der Einführung durch das "Gesundheitsreform-Gesetz"
im Jahre 1989 gilt dieses kleine Heftchen als Nachweis für
den regelmässigen Besuch beim Zahnarzt.
Bonus kassieren
Wer sich seine Vorsorge- bzw. Zahnarztbesuche regelmässig dokumentieren
("abstempeln") lässt, bekommt später bei einem
eventuell nötigen Zahnersatz (wie Kronen, Brücken, etc.)
einen höheren Zuschuss von seiner Krankenkasse.
Dieser hängt jedoch auch und vor allem davon ab, wie sorgfältig
das Heft mit den Nachweisen der Zahnarztbesuche geführt wurde.
Was Sie über das Bonusheft wissen
sollten
- Das Bonusheft erhält man bei seinem Zahnarzt. Dieser
trägt einem auch die jeweiligen Besuche im Heft ein.
- Erwachsene benötigen einen Stempel pro Jahr.
Bei Kinder und Jugendlichen müssen mindestens zwei
Stempel pro Jahr im Bonusheft erscheinen.
- Die regelmässige Vorsorgeuntersuchung sowie das Abstempeln
der Termine im Bonusheft, wird mit einem sogenannten "Bonus"
der gesetzlichen Krankenkassen belohnt.
- Der Festzuschuss der Kassen zum Zahnersatz erhöht sich
nach fünf Jahren um 20 % bzw. nach zehn Jahren
sogar um 30 %.
- Wurde der Nachweis für eine durchgeführte
Untersuchung vergessen, kann diese beim Zahnarzt nachgetragen
werden.
- Wurde das Bonusheft verlegt oder verloren, kann der Zahnarzt
ein neues Heft ausfüllen. Die Termine werden dann
einfach anhand der Patientendaten nachvollzogen.
- Wer nicht regelmässig die Vorsorge-Untersuchungen
nutzt, muss mit dem Bonusheft von vorne anfangen. Nach fünf
Jahren können die Bonus-Zuschüsse dann wieder in Anspruch
genommen werden.
- Beim Wechsel des Zahnarztes, kann das alte Heft einfach
weitergeführt werden. Wer sich ein neues Heft ausstellen
lässt, darf das alte Heft nicht wegwerfen. Es muss bei
Bedarf gemeinsam mit dem zweiten Heft vorgelegt werden.
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